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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Rahmen der staatlichen Aufbauförderung Weiterbildungen mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG

Damit gibt sie zahlreichen Personen die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für ihre berufliche Weiterbildung zu erhalten und das unabhängig von Einkommen und Alter des Antragstellers. Mit einem zurzeit 0,76% effektiven Jahreszins ermöglicht die KfW, ohne weiteren Sicherheiten, schnell zu einem Darlehen zu kommen, um Kursgebühren, Lehrbücher und Prüfungskosten finanzieren zu können. Grundlage für das Aufstiegs-Bafög (früher: Meister-Bafög) ist das AFBG (Ausbildungsfördergesetz). Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man detaillierte Information zu den Voraussetzungen, der Antragstellung und die entsprechenden Formulare zum Download abrufen.

Die Fortbildungen können durch private und öffentliche Bildungsinstitute durchgeführt werden, neben Vollzeitweiterbildungen werden auch Teilzeitfortbildungen staatlich gefördert.

Zu den förderungswürdigen Abschlüssen gehören:

  • Meister (-in )/ Fachwirt(-in)
  • Techniker(-in)
  • Erzieher(-in)
  • Betriebswirt(-in)

Voraussetzung der Förderung ist die gezielte Vorbereitung auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem BBiG (Berufsbildungsgesetz), der entsprechenden Handwerksordnung oder eine Ausbildung, die auch einen gleichwertigen Abschluss nach dem jeweils geltenden Landes- oder Bundesrecht zum Ziel hat.

Ausschlaggebend ist, dass der angestrebte berufliche Abschluss über dem Niveau der Gehilfen-, Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist oder aufbauend auf eine abgeschlossene Berufsausbildung ist, so dass es sich um eine Weiterbildung mit der Absicht, beruflich aufzusteigen handelt.

Die Förderung ist nicht auf eine Aufstiegsfortbildung pro Person limitiert, sondern kann auch nach einer selbst finanzierten Aufstiegsfortbildung beantragt und in Anspruch genommen werden.

Wer sich im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung für eine zusätzliche Aufstiegsfortbildung interessiert, kann auch für diese ausnahmsweise ein Aufstiegs-Bafög beantragen. Bei kaufmännischen Berufsabschlüssen beispielsweise gilt, dass nach einer erfolgreich absolvierten Prüfung zum Fachwirt, im Anschluss eine Aufstiegsfortbildung zum Betriebswirt durch ein Bafög gefördert werden kann. Gleiches gilt für eine erfolgreiche abgeschlossene Meisterprüfung und darauffolgenden Technischen Betriebswirt Aufstiegsfortbildung.

Für die Beantragung muss die Anmeldung und der Lehrplan des Bildungsinstituts vorgelegt werden. Voraussetzung für die Genehmigung eines Bafögs ist, dass die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Bei Vollzeitlehrgängen muss zudem jede Woche eine Mindestunterrichtzeit von 25 Stunden an mindestens vier Werktagen stattfinden. Ein Vollzeitlehrgang darf zudem nicht länger als drei Jahre dauern und damit die Dauer einer Berufsausbildung nicht überschreiten. Ähnliche Regelungen gibt es auch für die Genehmigung einer Teilzeitmaßnahme. Der Umfang der Lehrveranstaltungen (Webinare, Virtuelle Klassenräume und Präsenzunterricht) muss mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen Die Dauer der gesamten Aufstiegsfortbildung darf hierbei nicht länger als vier Jahre dauern. Geregelt wird dies durch die sogenannte Teilzeit- bzw. Vollzeit-Fortbildungsdichte und den Teilzeit- bzw. Vollzeit-Zeitrahmen einer Veranstaltung.

Wer sich für einen reinen Fernanbieter entscheidet und den Abschluss zum Industriemeister Metall im Fernstudium erlangt, hat Anspruch auf eine Teilzeitmaßnahmen Förderung. Die Fernlehrgänge müssen zertifiziert sein und den Förderungsvoraussetzungen des AFBG entsprechen. Bei den auf neue Medien gestützten Fortbildungen, gilt, dass diese um mindestens 400 Stunden Präsenzunterricht ergänzt werden müssen. Diese können über den Lernzeitraum verteilt werden, oder in Form eines Blockunterrichts stattfinden. Zudem müssen regelmäßige Lernnachweise, beispielsweise in Form von Einsende-Arbeiten oder Tests absolviert werden. Ein reines Fernstudium, ganz ohne Präsenzunterricht, ist nicht förderungsfähig.

Aufstiegsfortbildungen werden in Deutschland und auf der EU-Ebene gefördert. Gerade in Deutschland wird mit verschiedenen Förderprogrammen, wie dem Bafög oder einem Bildungskredit der berufliche Aufstieg und das Thema berufliche Weiterbildung gefördert. Die Anforderungen sind dabei recht unterschiedlich. Die meisten Fördermöglichkeiten sind schnell zu beantragen und bedürfen keinerlei Sicherheiten oder besonderer Restriktionen, um davon gebrauch zu machen. Aufstiegs-Bafög und KfW-Darlehen sind bei Weiterbildungen besonders beliebt.

1. Das Aufstiegs-BAföG: Über 700 Fortbildungsabschlüsse werden über das Aufstiegs-BAföG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Abk. AFBG) gefördert.

2. KfW-Darlehen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Rahmen der staatlichen Aufbauförderung Weiterbildungen mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG.

Eine berufliche Weiterbildung ist teuer und geht schnell in den vierstelligen Bereich und höher. Auch wenn die Summen am Anfang viel klingen, sollte man an einer Weiterbildung nicht scheitern.

Das gilt sowohl für die Entscheidung zu einer Weiterbildung generell als auch für die Wahl des Weiterbildners. Das preiswerteste Angebot eines Bildungsanbieters ist nicht unbedingt das Beste. Oft unterstützen auch die Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden, wenn diese eine Weiterbildung zum beruflichen Aufstieg absolvieren möchten.

Wer nicht vom Arbeitgeber gefördert wird oder vermeiden möchte, dass dieser den Mitarbeiter vertraglich bindet, der hat Möglichkeiten, sich Unterstützung von Bund und Ländern zu holen. Teilweise können diese schnell und unkompliziert beantragt werden und sind zu besonders günstigen Konditionen erhältlich.

Im Internet gibt es zahlreiche Leitfäden, auf den Seiten der KfW Bank oder des Arbeitsamtes kann man die Formulare teilweise direkt zum Download finden. In den Leitfäden sind dienliche Hinweise, wie man Zuschüsse vom Arbeitgeber erhalten kann, welche Vorteile und Weiterbildungsmöglichkeiten Arbeitslose oder Berufsrückkehrer haben und ob es Unterstützung für Selbständige gibt.

Förderprogramme werden von Bund und Ländern bereitgestellt. Außerdem besteht die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen oder die entstanden Weiterbildungskosten samt Folgekosten, wie Fahrten oder Lernmaterial, von der Steuer abzusetzen.

Die bekanntesten Fördertöpfe bieten das Aufstiegs-Bafög oder ein Weiterbildungsstipendium, welche den Vorteil der schnellen Liquidität zur Zahlung der Weiterbildung und einige Vergünstigungen bzw. finanzielle Unterstützung mit sich bringen. Auch die einzelnen Bundesländer spendieren Zuschüsse für individuelle Weiterbildungen, in jedem Ort gibt es Beratung zum Erhalt eines Bildungsgutscheins. Immer interessanter werden auch Bildungsunterstützungs- und Förderprogramme der EU.

In einigen Unternehmen wird auch, anstatt einer finanziellen Weiterbildungsunterstützung freie Zeit für die Weiterbildung bereitgestellt. So müssen Mitarbeiter ihre Weiterbildung selbst finanzieren, erhalten dafür aber freue Tage, die sie beispielsweise für die Prüfungen oder Blockunterrichtwochen nutzen können, sollte der Bildungsurlaub allein nicht ausreichend sein.

Arbeitslose können ihr Interesse auch mit ihrem Berater besprechen. Das Arbeitsamt kann die Weiterbildung, bei hoher Erfolgsaussicht für eine anschließende Vermittlung, ebenfalls veranlassen und finanzieren.

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