Eine berufliche Weiterbildung ist teuer und geht schnell in den vierstelligen Bereich und höher. Auch wenn die Summen am Anfang viel klingen, sollte man an einer Weiterbildung nicht scheitern.

Das gilt sowohl für die Entscheidung zu einer Weiterbildung generell als auch für die Wahl des Weiterbildners. Das preiswerteste Angebot eines Bildungsanbieters ist nicht unbedingt das Beste. Oft unterstützen auch die Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden, wenn diese eine Weiterbildung zum beruflichen Aufstieg absolvieren möchten.

Wer nicht vom Arbeitgeber gefördert wird oder vermeiden möchte, dass dieser den Mitarbeiter vertraglich bindet, der hat Möglichkeiten, sich Unterstützung von Bund und Ländern zu holen. Teilweise können diese schnell und unkompliziert beantragt werden und sind zu besonders günstigen Konditionen erhältlich.

Im Internet gibt es zahlreiche Leitfäden, auf den Seiten der KfW Bank oder des Arbeitsamtes kann man die Formulare teilweise direkt zum Download finden. In den Leitfäden sind dienliche Hinweise, wie man Zuschüsse vom Arbeitgeber erhalten kann, welche Vorteile und Weiterbildungsmöglichkeiten Arbeitslose oder Berufsrückkehrer haben und ob es Unterstützung für Selbständige gibt.

Förderprogramme werden von Bund und Ländern bereitgestellt. Außerdem besteht die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen oder die entstanden Weiterbildungskosten samt Folgekosten, wie Fahrten oder Lernmaterial, von der Steuer abzusetzen.

Die bekanntesten Fördertöpfe bieten das Aufstiegs-Bafög oder ein Weiterbildungsstipendium, welche den Vorteil der schnellen Liquidität zur Zahlung der Weiterbildung und einige Vergünstigungen bzw. finanzielle Unterstützung mit sich bringen. Auch die einzelnen Bundesländer spendieren Zuschüsse für individuelle Weiterbildungen, in jedem Ort gibt es Beratung zum Erhalt eines Bildungsgutscheins. Immer interessanter werden auch Bildungsunterstützungs- und Förderprogramme der EU.

In einigen Unternehmen wird auch, anstatt einer finanziellen Weiterbildungsunterstützung freie Zeit für die Weiterbildung bereitgestellt. So müssen Mitarbeiter ihre Weiterbildung selbst finanzieren, erhalten dafür aber freue Tage, die sie beispielsweise für die Prüfungen oder Blockunterrichtwochen nutzen können, sollte der Bildungsurlaub allein nicht ausreichend sein.

Arbeitslose können ihr Interesse auch mit ihrem Berater besprechen. Das Arbeitsamt kann die Weiterbildung, bei hoher Erfolgsaussicht für eine anschließende Vermittlung, ebenfalls veranlassen und finanzieren.

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