Die Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Bei IHK-Prüfungen gilt generell, dass diese am Wohn- oder Arbeitsort erfolgen.

Da nicht alle IHKs im Frühjahr und Herbst die Prüfung anbieten, ist es auch möglich, diese an einer anderen als der örtlichen IHK abzulegen. Die Anmeldeunterlagen erhält man direkt bei der IHK oder kann diese auf der Homepage der jeweiligen IHK runterladen. Auch viele Bildungsanbieter stellen ihren Teilnehmern die Unterlagen zur Verfügung. Es empfiehlt sich bereits vor Beginn der Weiterbildung, bei der IHK die Prüfungszulassung sicherzustellen, in dem man die in der Prüfungsordnung beschriebenen Nachweise, sofern zu diesem Punkt vollständig, erbringt.

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:

1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation (BQ).
2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ).

Für beide Prüfungsteile gelten verschiedene Zulassungsvoraussetzungen, die folglich im Detail erklärt werden:

1. Fachbereichsübergreifende Qualifikationen (BQ) Basisqualifikationen – Prüfungsteil 1:

– Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Metallbranche.
– Mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Oder:
– Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem sonstigen Ausbildungsberuf.
– Mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
Oder:
– Mindestens sechs Jahre Berufserfahrung.

2. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) – Prüfungsteil 2:

– Ein erfolgreicher Abschluss des ersten Prüfungsteils innerhalb der letzten fünf Jahre.
– Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO).
– Ein zusätzliches Jahr Berufserfahrung, wenn die Berufsausbildung abgeschlossen ist.
Oder:
– Zwei weitere Jahre Berufserfahrung, wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisbar ist.

In der Prüfungsverordnung zum Industriemeister Metall IHK steht zudem genau erläutert, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, in Einzelfällen zur Prüfung zugelassen zu werden, wenn die Voraussetzungen bis dahin nicht erfüllt werden konnten.

Die Inhalte der beiden Handlungsbereiche bauen aufeinander auf. Während im Themenbereich der „Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen“ das Erlernen grundlegender Kenntnisse im Mittelpunkt steht, geht es im zweiten Themenbereich „Handlungsspezifische Qualifikationen“ um drei vertiefende Inhalte mit je einem Qualifizierungsschwerpunkt. Außerdem muss im Rahmen der Meister-Weiterbildung ein Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbildereignungsprüfung) erbracht werden.

Die Inhalte sind wie folgt auf die beiden Prüfungsblöcke plus Ausbildereignungsprüfung verteilt:

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
    Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)

  • Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik.
  • Organisation: Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement

Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Prüfung ist bundeseinheitlich geregelt, so dass die Prüfungsinhalte bundesweit identisch sind.

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